One-Stop-Shop: Neues einheitliches Register für kurzfristige Vermietungen

07/02/2025

Ab dem 1. Juli 2025 tritt das einheitliche Register, auch Single Window for Short-Term Rentals genannt, in Kraft.

One-Stop-Shop: Neues einheitliches Register für kurzfristige Vermietungen

Ab dem 1. Juli 2025 tritt das Einheitliche Register, auch bekannt als One-Stop-Shop für kurzfristige Vermietungen, aufgrund der Veröffentlichung des Königlichen Dekrets 1312/2024 vom 23. Dezember im BOE am 24. Dezember in Kraft.
Dies bedeutet, dass alle Eigentümer (natürliche oder juristische Personen) von Immobilien, die zur kurzfristigen Vermietung bestimmt sind und über Online-Plattformen angeboten werden, eine Mietregistrierungsnummer benötigen.
Dieses Register, bekannt als "Single Rental Registry“ oder „Single Window“, dient dazu, Informationen über touristische und saisonale Vermietungen zentral zu sammeln, um deren Überwachung zu verbessern. Davon
profitieren Eigentümer, Mieter und Touristen, denn die Wohnungen erfüllen alle rechtlichen und qualitativen Anforderungen. Darüber hinaus soll es dazu beitragen, unlauteren Wettbewerb und illegale Vermietungen zu bekämpfen. Bei Nichtbeachtung dieser neuen Verordnung sowie der bereits geltenden anderen Verordnungen drohen dem Eigentümer Geldstrafen oder die Sperrung seiner Immobilie als Touristenunterkunft.

Was ist ein „Saisonhaus“ und was ein „Touristenhaus“?
Saisonwohnungen sind Wohnungen, die keinen dauerhaften Wohncharakter haben und für spezielle Wohnlösungen, beispielsweise für Studenten, vorübergehende Jobs oder Aufenthalte während medizinischer Behandlungen vorgesehen sind.
Touristenunterkünfte sind zur Vermietung an Touristen bestimmt und unterliegen den spezifischen Bestimmungen der Autonomen Gemeinschaft. Sie müssen über eine Touristenlizenz verfügen.
Darüber hinaus müssen diese Häuser – sowohl Saison- als auch Touristenhäuser – über eine angemessene Ausstattung, Möblierung und Einrichtung verfügen, die ihre ordnungsgemäße Nutzung ermöglichen.

Wie erhalten Sie die Mietvertragsregistrierungsnummer auf Menorca?
Die Mietregisternummer für jede Immobilie wird elektronisch über das Grundbuchamt abgerufen, indem die erforderlichen Pflichtunterlagen eingereicht und die erforderlichen Daten für die Immobilie angegeben werden.
Da es sich um ein automatisiertes Computerverfahren handelt, wird dem Touristen- oder Saisonmietobjekt am Ende des Vorgangs eine Mietregistrierungsnummer zugewiesen. Wenn nach Erhalt der Mietvertragsnummer ein Mangel an den erforderlichen Informationen vorliegt, kann diese widerrufen werden. Der betroffenen Partei wird dies ordnungsgemäß mitgeteilt.
Diese Mietregistrierungsnummer muss in allen Anzeigen für die Immobilie auf allen digitalen Portalen enthalten sein, über die die Immobilie vermarktet wird.

Bei SOM Menorca kümmern wir uns um den gesamten Prozess zur Erlangung der Mietvertragsregistrierungsnummer.
Wenn Sie möchten, dass sich Ihr Unternehmen im rechtlichen Rahmen bewegt, ist es unerlässlich, dass Sie alle Vorschriften, einschließlich der jüngsten, kürzlich verabschiedeten Verordnung, stets auf dem neuesten Stand halten.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zu diesem oder anderen Fragen rund um Ihr Ferienhaus oder Ihre saisonale Mietimmobilie auf Menorca.

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