Praxisleitfaden für Eigentümer: Hinterlegung von Kurzzeitvermietungen

07/02/2026

Alles, was Sie wissen müssen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und Ihre NRUA nicht zu verlieren

Praxisleitfaden für Eigentümer: Hinterlegung von Kurzzeitvermietungen

Wenn wir vor einem Jahr über die Einführung der NRU (Einheitliche Registrierungsnummer für Vermietungen) als zwingende Voraussetzung für die Vermietung von Immobilien über kurze Zeiträume gesprochen haben, ist es nun an der Zeit, sich mit einer neuen zentralen Verpflichtung zu befassen: der jährlichen Meldung der Kurzzeitvermietungen über das Portal der spanischen Grundbuch- und Registerämter – ein unerlässlicher Schritt, um die NRU aktiv zu halten.

Wenn Sie Ihre Immobilie auf Menorca kurzfristig vermieten, hilft Ihnen dieser Leitfaden dabei, der neuen jährlichen Meldepflicht nachzukommen und Sanktionen zu vermeiden, die sich direkt auf die Vermarktung Ihrer Immobilie auswirken können.

  1. Warum gibt es diese neue Verpflichtung?

Das Königliche Dekret 1312/2024 führt ein jährliches Kontrollsystem für Kurzzeitvermietungen ein, mit dem Ziel, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Tätigkeit zu erhöhen.

Ab 2026 müssen alle Eigentümer mit einer Einheitlichen Registrierungsnummer für Vermietungen (NRUA) die ausgeübte Vermietungstätigkeit jährlich nachweisen.

  1. Bin ich verpflichtet, die Hinterlegung vorzunehmen?

Sie müssen die Hinterlegung vornehmen, wenn:

  • Sie im Jahr 2025 eine NRUA beantragt haben
  • Sie Ihre Immobilie zu nicht dauerhaften Zwecken vermietet haben, z. B.:
    • Ferien- oder touristische Vermietung
    • Berufliche Aufenthalte
    • Studienzwecke
    • Medizinische Behandlungen
    • Jede andere vorübergehende Nutzung

Die Dauer der Vermietung oder die verwendete Plattform ist dabei unerheblich. Handelt es sich nicht um eine Hauptwohnung, fällt die Immobilie unter diese Regelung.

  1. Was ist die Hinterlegung von Kurzzeitvermietungen?

Dabei handelt es sich um die jährliche Einreichung eines Informationsmodells beim zuständigen Grundbuchamt oder Register für bewegliche Güter, in dem die im vorangegangenen Geschäftsjahr ausgeübte Vermietungstätigkeit erklärt wird.

  1. Welche Angaben müssen gemacht werden?

Für jede Immobilie (CRU) und jede zugewiesene NRUA:

  • Zweck der Vermietung
  • Anzahl der Gäste
  • An- und Abreisedaten
  1. Wichtige Termine, die Sie nicht vergessen sollten
  • Turnus: jährlich
  • Einreichungsmonat: Februar
  • Erstmalige Einreichung: Februar 2026 (Daten aus 2025)
  • Außerordentliche Frist: vom 1. Februar bis zum 2. März
  1. Wie wird die Hinterlegung vorgenommen?

Die Einreichung erfolgt über die N2-Anwendung der spanischen Registerbehörden:

  • Bevorzugt online
  • Alternativ auch persönlich

Die Hinterlegung kann erfolgen durch:

  • Den Eigentümer der Immobilie
  • Oder einen bevollmächtigten Verwalter
  1. Was passiert, wenn ich die Hinterlegung nicht vornehme?

Die Nichteinhaltung hat schwerwiegende Konsequenzen:

  • Entzug der NRUA
  • Meldung an die Digitale Einheitsanlaufstelle
  • Unmöglichkeit, die Immobilie auf Online-Plattformen zu vermarkten
  1. Praktische Empfehlungen
  • Bereiten Sie die Liste der Vermietungen frühzeitig vor
  • Überprüfen Sie, ob die Angaben mit Ihrer NRUA übereinstimmen
  • Warten Sie nicht bis zum letzten Tag der Frist
  • Übertragen Sie den Vorgang im Zweifelsfall einem Fachmann

Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend, um Ihre Investition zu schützen und sorgenfrei zu vermieten.

Bei Som Menorca begleiten wir unsere Kunden nicht nur beim Kauf und bei der Verwaltung von Ferienwohnungen und -häusern, sondern auch bei der verantwortungsvollen und rechtskonformen Verwaltung aller Aspekte, die mit jeder Immobilie verbunden sind.

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