Steuerlich absetzbare Ausgaben für ein Ferienhaus auf Menorca

28/05/2025

Wenn Sie die Steuerabzüge für touristische Vermietungen kennen und richtig anwenden, können Sie Ihre Gewinne optimieren.

Steuerlich absetzbare Ausgaben für ein Ferienhaus auf Menorca

Steuerlich absetzbare Ausgaben in der Einkommensteuererklärung (ESt) – wenn Sie Eigentümer einer Ferienwohnung auf Menorca sind

Wenn Sie eine Ferienwohnung auf Menorca besitzen und sie an Touristen vermieten, ist es wichtig, dass Sie nicht nur Ihre steuerlichen Pflichten kennen, sondern auch Ihre Rechte als Steuerzahler! Einer der wichtigsten Aspekte ist zu wissen, welche Ausgaben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen können.

Bei SOM Menorca, Experten für die Verwaltung von Ferienvermietungen mit über 30 Jahren Erfahrung, erklären wir Ihnen klar und verständlich, welche Kosten steuerlich absetzbar sind, um Ihre Abgaben legal zu optimieren.

Hauptsächlich absetzbare Ausgaben in der ESt für touristische Vermietung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der häufigsten Kosten, die Sie als Eigentümer einer Ferienimmobilie steuerlich absetzen können:

Instandhaltungs- und Reparaturkosten

  • Reparaturen von Haushaltsgeräten

  • Malerarbeiten, kleinere Renovierungen

  • Austausch beschädigter Möbel
    (Ausgenommen sind hier Erweiterungen oder Verbesserungen, da diese abgeschrieben werden.)

Nebenkosten

  • Strom, Wasser, Gas, Internet

Dienstleistungen und Reinigung

  • Wäschereiservice

  • Reinigung zwischen Gästeaufenthalten

  • Hygieneartikel (Toilettenpapier, Seife usw.)

  • Willkommenspakete

Verwaltungskosten

  • Agenturhonorare (wie z. B. bei SOM Menorca)

  • Provisionen an Buchungsplattformen wie Airbnb, Booking usw.

  • Werbe- und Marketingkosten

Steuern und Abgaben

  • Grundsteuer (IBI)

  • Kommunale Müllgebühr

  • Hausratversicherung

  • Hausgeld (Gemeinschaftskosten)

Weitere absetzbare Ausgaben:

  • Hypothekenzinsen oder Kreditzinsen für den Erwerb oder die Renovierung der Immobilie

  • Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung

  • Abschreibung der Immobilie – in der Regel 3 % jährlich auf den höheren Wert zwischen Anschaffungskosten und Katasterwert

  • Abschreibung beweglicher Güter (Möbel, Haushaltsgeräte) – üblicherweise 10 % jährlich auf den Anschaffungswert

Beachten Sie: Für folgende Ausgaben – Grundsteuer, Müllgebühren, Hausgeld, Nebenkosten (Strom, Wasser, Internet), Versicherungen, Hypothekenzinsen und Abschreibungen – kann nur der anteilige Betrag für die Tage abgesetzt werden, an denen die Immobilie tatsächlich vermietet war.

Beispiel: Wenn Sie Ihre Ferienwohnung 100 Tage im Jahr vermietet haben, können Sie nur die anteiligen Kosten für genau diese 100 Tage steuerlich absetzen.

Wichtig!
Die Vermietung Ihrer Immobilie als Ferienwohnung auf Menorca kann eine hervorragende Einnahmequelle sein – bringt jedoch auch steuerliche Pflichten mit sich.
Wenn Sie die möglichen Abzüge richtig nutzen, können Sie Ihre Gewinne optimieren und Bußgelder vom Finanzamt vermeiden.

Bei SOM Menorca unterstützen wir Sie nicht nur bei der vollständigen Verwaltung Ihrer Ferienwohnung, sondern auch mit fachkundiger steuerlicher Beratung.

Fragen zur Besteuerung Ihrer Ferienimmobilie?
Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir helfen Ihnen, das Beste aus Ihrer Immobilie herauszuholen – mit voller Sicherheit und absolut legal.

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