Wer ist für Reparaturen in einer Mietwohnung zuständig?

19/11/2025

Reparaturen in Mietobjekten: Wer zahlt was und wie lassen sich Konflikte vermeiden?

Wer ist für Reparaturen in einer Mietwohnung zuständig?

Wer übernimmt die Reparaturen in einer Mietwohnung (Hauptwohnsitz)?

Wenn ein Mietvertrag für eine Wohnung zur gewöhnlichen Nutzung unterschrieben wird, taucht häufig die Frage auf: Wer muss die Reparaturen bezahlen, wenn etwas kaputtgeht? Der Mieter, der Vermieter oder je nach Fall beide? Die Antwort ist nicht ganz eindeutig, aber das spanische Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU)  bietet einen klaren Rahmen, um die Verantwortlichkeiten festzulegen.

  1. Rechtlicher Rahmen: Ley de Arrendamientos Urbanos
  • Artikel 21 der LAU legt fest, dass der Vermieter (Eigentümer) verpflichtet ist, alle notwendigen Reparaturen vorzunehmen, um die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten – ohne die Miete erhöhen zu dürfen.
  • Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn der Schaden auf Fahrlässigkeit oder eine unsachgemäße Nutzung durch den Mieter zurückzuführen ist, kann dieser dafür verantwortlich sein.
  • Zudem legt Absatz 4 desselben Artikels fest, dass kleine Reparaturen, die durch gewöhnliche Abnutzung (normaler täglicher Gebrauch) entstehen, üblicherweise vom Mieter zu tragen sind.
  1. Was gilt als „notwendige Reparatur für die Bewohnbarkeit“?
  • Dies umfasst Schäden oder Defekte an strukturellen oder wesentlichen Elementen, die notwendig sind, damit die Wohnung bewohnbar bleibt – zum Beispiel Wasserschäden, Probleme in der elektrischen Installation oder das Heizsystem.
  • Grundsätzlich muss der Eigentümer diese Kosten übernehmen, da sie notwendig sind, damit die Wohnung weiterhin in einem angemessenen Zustand nutzbar ist.
  • Meldet der Mieter einen dringenden Schaden (z. B. ein Wasserleck, das weitere Schäden verursachen kann), erlaubt die LAU, dass er selbst handelt, wenn er den Vermieter vorher informiert, und anschließend die Kosten zurückfordert.
  1. Und was ist mit kleinen Reparaturen?
  • Laut LAU sind kleine Reparaturen, die durch normalen Gebrauch entstehen, Sache des Mieters.
  • Als Beispiele gelten: tropfende Wasserhähne, Glühbirnen, Rollläden, Schlösser, Steckdosen …
  • Einige juristische Analysen nutzen als ungefähren Richtwert eine Kostengrenze: Unter etwa 150 € gelten manche Reparaturen in der Rechtsprechung oder bei Anwälten als „kleine Reparatur“.
  • Ebenfalls wird berücksichtigt, wer den Schaden verursacht hat: Bei normalem Gebrauch könnte die Verantwortung beim Mieter liegen; bei unsachgemäßem Gebrauch ist klar, dass der Mieter zahlen muss.
  1. Elektrogeräte und Installationen
  • Wenn die Wohnung mit Elektrogeräten vermietet wird (Kühlschrank, Waschmaschine usw.), ist der Eigentümer in der Regel für deren Wartung verantwortlich, wenn kein unsachgemäßer Gebrauch vorliegt.
  • Wenn ein Gerät aufgrund von Verschleiß, Alter oder normalem technischen Defekt kaputtgeht, ist es üblich, dass der Eigentümer es repariert oder ersetzt.
  • Ist der Defekt jedoch auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen (z. B. unsachgemäße Nutzung), können die Kosten auf ihn übergehen.
  1. Die Bedeutung der Meldung von Schäden
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter so schnell wie möglich zu informieren, wenn er einen Schaden oder Reparaturbedarf feststellt.
  • Es ist ratsam, die Mitteilung schriftlich zu machen (E-Mail, Nachricht, Einschreiben …), um einen Nachweis zu haben.
  • Wenn der Vermieter nicht reagiert und es sich um eine dringende Reparatur handelt, kann der Mieter diese (nach vorheriger Mitteilung) selbst durchführen lassen und anschließend die Erstattung verlangen.
  • Für die spätere Forderung ist es unerlässlich, Rechnungen, Kostenvoranschläge und Zahlungsnachweise aufzubewahren.
  1. Empfehlungen für Mieter und Vermieter

Für Mieter:

  1. Den Vertrag vor der Unterzeichnung genau prüfen: Klären, welche Art von Wartung und Reparaturen jeder Partei zugewiesen werden.
  2. Schäden immer schriftlich und so früh wie möglich melden.
  3. Bei dringenden Reparaturen Kostenvoranschlag und Rechnung verlangen und alles gut aufbewahren.
  4. Kleine Reparaturen nicht ignorieren: Sie können größere Schäden verursachen, wenn man sie vernachlässigt.

Für Vermieter:

  1. Sicherstellen, dass die Wohnung von Anfang an und während der gesamten Mietdauer die Mindestbedingungen der Bewohnbarkeit erfüllt.
  2. Notwendige Reparaturen schnell durchführen: Die Instandhaltung ist eine gesetzliche Verpflichtung.
  3. Wenn die Wartung an eine Firma oder Verwaltung delegiert wird, sollte im Vertrag klar geregelt sein, wie Schäden und „kleine Reparaturen“ gehandhabt werden.
  4. Alle Ausgabenbelege aufbewahren, um die Eingriffe nachweisen zu können.
  5. Schlussfolgerung

Zusammengefasst: es gibt keine einheitliche Regel für alle Schäden in einer Mietwohnung – die Verantwortung hängt von der Art der Reparatur, ihrer Dringlichkeit, ihrem Ursprung und der Person ab, die den Schaden verursacht hat.

  • Der Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet, notwendige Reparaturen zur Erhaltung der Bewohnbarkeit zu übernehmen.
  • Der Mieter muss für kleine Reparaturen aufgrund normaler Abnutzung sowie für Schäden aufkommen, die er (oder seine Familie) verursacht.
  • Eine gute Kommunikation zwischen beiden Parteien ist entscheidend: rechtzeitige Meldung, Dokumentation und Handeln gemäß der LAU helfen, Konflikte zu vermeiden.

Wenn du eine Wohnung als Hauptwohnsitz mietest, solltest du dies immer mit einem Fachmann tun.

Bei Som Menorca sorgen wir für   und dafür, dass alles von Anfang an korrekt geregelt ist, um Ruhe und Sicherheit zu gewährleisten – sowohl für den Eigentümer als auch für den Mieter.

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